Richter verkündet Entscheidung am 19. April

March 2, 2024

Heute endete die Vorverhandlung gegen die IUVENTA-Crew. Nach dem überraschenden Antrag der Staatsanwaltschaft, die Anklage fallen zu lassen, hielt die Verteidigung starke Schlussplädoyers. Sie verlangte nicht nur die Einstellung des Verfahrens, sondern auch die volle Anerkennung der Rechtmäßigkeit aller Handlungen. Darüber hinaus forderte sie eine Untersuchung der Umstände des Falles, um die Verantwortlichkeit für die fehlerhaften Ermittlungen und ihre schwerwiegenden Folgen festzustellen. Der Richter kündigte an, seine Entscheidung am 19. April 2024 zu verkünden.

Die vier letzten Sitzungen der Vorverhandlung im Fall IUVENTA begannen am Mittwoch mit einer unerwarteten Wendung. Die Staatsanwaltschaft, deren Schlussplädoyer den Auftakt gab, beantragte überraschend die Einstellung des Verfahrens, nachdem sie zuvor sieben Jahre daran festgehalten hatte (weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom Mittwoch hier). Sie begründeten ihre Entscheidung jedoch nicht damit, dass keine Straftaten begangen wurden, sondern, dass der Vorsatz der Angeklagten nicht in ausreichendem Maße nachgewiesen werden konnte.

Das Anwält*innen der iuventa-Crew folgten mit ihren Schlussplädoyers am Donnerstag und Freitag fort, in denen sie dieser Argumentation vehement widersprachen. Über mehrere Stunden hinweg widerlegten und demontierten sie systematisch sämtliche angebliche Beweise, die sich auf die fraglichen Vorfälle bezogen. Darüber hinaus betonten sie, dass die Einreise geretteter Personen nach Italien über die konkreten Vorfälle hinaus unter allen Umständen als rechtmäßig zu betrachten sei. Sie argumentierten, dass alle Handlungen, die von der iuventa-Crew unternommen wurden, rechtmäßig und vollkommen im Einklang mit ihren Rechten standen – gestützt auf sowohl internationale als auch nationale Rechtsprinzipien wie die Definition eines Seenotfalls und die Pflicht zur Rettung, sowie die Grundrechte der Angeklagten.

Sie wiesen auch darauf hin, dass seit der Beschlagnahmung der IUVENTA und während des laufenden Prozesses bereits einige für den IUVENTA Fall unmittelbar relevante Urteile von anderen Gerichten gefällt wurden. So etwa das jüngste Urteil des Kassationsgerichtshofs in Rom, welches bekräftigte, dass Libyen kein sicherer Hafen ist.

Darüber hinaus betonte die Verteidigung erneut ihre Ansicht, dass das Verfahren ein politisches sei, was durch die politisch motivierten Ermittlungen deutlich wurde. Obwohl keinerlei Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten vorlagen, trieben die Behörden den Fall weiter voran. Dass das Innenministerium sogar die Sonderabteilung der Polizei mit den Ermittlungen beauftragte, deutet ebenfalls auf einen starken politischen Einfluss hin.

Die Verteidiger*innen forderten, dass das Gericht den Fall nicht einfach wegen angeblich fehlender Beweise für den Vorsatz der Angeklagten einstellt, sondern stattdessen vollständig anerkennt wird, dass die Handlungen der iuventa-Crew rechtmäßig und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen sowie ihren Grundrechten standen.

Des Weiteren schloss sich die Verteidigung der iuventa-Crew einem Antrag der anderen Anwält*innen an, in dem das Gericht ersucht wird, die Staatsanwaltschaft dazu aufzufordern, die Unregelmäßigkeiten in der Ermittlungsarbeit bezüglich der Vorwürfe gegen die iuventa-Crew und die anderen Angeklagten zu untersuchen.

Am Ende der heutigen Anhörung vertagte der Richter die Entscheidung und setzte den 19. April als Termin dafür an.